Allgemeine Bestimmungen
1. Abschluss eines Vertrages
Mit dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung zu einer unserer Leistungen, sowie unserer Bestätigung selbiger, kommt es zum verbindlichen Abschluss eines Leistungsvertrages zwischen Ihnen als Kunden und unserem Unternehmen als Leistungserbringer.
Eine Anmeldung, zu geführten Wanderungen oder zu einer Vermietungsleistung gilt für alle im Anmeldeformular angegebenen Personen. Für alle vertraglichen Verpflichtungen der genannten Personen haftet der Anmelder.
2. Leistungen
2.1 Leistungen als Veranstalter
Der Charakter unserer Leistungen ergibt sich aus dem der Bestellung zu Grunde liegenden Leistungsangebot wie sie auf dem Flyer, der Page und im Social Network dargestellt sind, sowie den im Leistungsangebot gemachten Angaben. Aus diesen Angaben ergibt sich unser, der für uns verpflichtende Leistungsanspruch.
Zusätzliche Leistungen, bzw. Sonderleistungen, die nicht Bestandteil unserer Ausschreibungen sind bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.
És können nur Leistungen in anspruch genommen werden, die durch Leistungsanbieter und Leistungsnehmer im Einklang vertraglich zugesagt wurden
2.2 Vermittlungsleistungen
Bei allen Leistungen, die im Angebot ausgewiesen sind, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter.
Die jeweiligen Reiseveranstalter/ Anbieter sind von uns für jedes Angebot mit Namen und Anschrift aufzuführen. In diesem Fall handeln wir als Vermittlungsstelle im Namen und für Rechnung des Anbieters/ Reiseveranstalters. Vertragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen Gast und dem Anbieter der vermittelten Leistung. Diese erbringen die vermittelte Leistung eigenverantwortlich. Für die vertragsmäßige Erfüllung des vermittelten Vertrages haftet allein Ihr Vertragspartner.
2.3 Vermietung
Alle zu vermietenden Boote, Packsäcke und Paddel sind in tadellosem Zustand und entsprechend der üblichen Gegebenheiten dem Vermieter zurückzugeben. Im Falle des nicht Einhaltens behält sich der Vermieter vor die für Reinigung und Reparatur entstanden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
2.3.2. Vermietung von Packrafts
Der Vermieter setzt voraus, daß jeder Mieter, bzw. Teilnehmer mit den erforderlichen Kenntnissen zur Führung eines Packrafts vertraut ist, sowie schwimmen kann.
Kinder bis 12 Jahren müssen in jedem Falle eine Schwimmweste tragen
Haftung des Kunden
Nach Übergabe des Materials haftet der Kunde ohne jegliche Einschränkung für alle Schäden, die mit dem Mietgegenstand direkt oder indirekt verursacht werden.
Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, einschließlich aller damit verbundenen Kosten. Ebenso eingeschlossen in die Haftung des Mieters sind alle Ansprüche die sich aus Miet- oder Veranstaltungsausfällen ergeben.
Eingeschlossen in die Haftung des Mieters sind auch mögliche Einsatzkosten durch Dritte (Feuerwehr, Polizei)
3. Zahlung des Preises
Unsere aufgeführten Preise sind nicht verhandelbar. Bei Zusatzwünschen und Mehrleistungen kann aber eine neue Preisgestaltung erfolgen. Diese bedarf ebenfalls der beiderseitige Zustimmung der Vertragspartner.
3.1. Zahlung bei Mehrtagestouren
Nach Abschluß der Anmeldebestätigung für Mehrtagestouren ist durch den Leistungsnehmer eine Anzahlung von 25 % des Preises zu leisten. Dieser ergibt sich aus der Summe der Teilnehmer. Die Restsumme ist am ersten Tag der Vermietung zu entrichten.
3.2. Zahlung bei Tagesangeboten
Bei Eintages-Touren, bzw. -Veranstaltungen ist der Endpreis bei Rückgabe der Boote zu entrichten
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Kunde hat jederzeit das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt dieser Rücktritt nach einer Frist von Einer Woche vor Leistungsbeginn, kann der Leistungsanbieter die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises einbehalten.
Umbuchungswünschen können aber jederzeit entsprochen werden.
Bis zum Leistungsbeginn ist es gangbar, dass sich der Leistungsnehmer durch eine dritte Person vertreten lässt, so lange durch diese Person, nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Eine Ablehnung behält sich der Veranstalter vor.
5. Rücktritt und Kündigung durch eisenach-rafting
Sollte die vereinbarte Teilnehmerzahl bei einer geführten Wanderung nicht erreicht werden, behält sich der Leistungsanbieter die Kündigung des Vertrages vor.
Sollte ein Gast die Veranstaltung nachhaltig und mutwillig stören, sei es durch Belästigung oder Zerstörung, kann dieser von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Anbieter behält sich auch hier das Recht auf sofortige Absage der Veranstaltung vor. Eine Absage aus diesem genannten Grunde ziehen ebenfalls Schadenersatzansprüche des Vermieters nach sich.
6. Datenschutz
Die zur Bearbeitung der Vermietung erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert und sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Die personenbezogenen Daten werden nicht für Newsletter oder an Dritte für Marketing- oder ähnliche Zwecke weitergegeben. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung des Reisevertrages zwingend notwendig ist.
7. Reiseabbruch und Mitwirkungspflicht des Reisenden
Die Pauschalreise kann auch nach Reisebeginn auf Ihren Wunsch abgebrochen werden; z.B. bei Krankheit oder sofort notwendiger Heimreise eisenach-rafting kann den Vertrag mit Ihnen ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseleiter nachhaltig stören oder ihre Teilnahme durch Ihr widriges Verhalten für die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Uns steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, unserem Reiseleiter am Urlaubsort die Mängelanzeige unverzüglich anzuzeigen. Die Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Wenn Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu ermöglichen.
8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von eisenach-rafting für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der wir als Reiseveranstalter für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Unsere Haftung auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt. Ihre Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen.
Mit Vertragsschluss ab dem 01.07.2018 verjähren Ihre Ansprüche wegen Reisemängeln nach den dann geltenden §§ 651i bis j BGB in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Ausrüstung des Reisenden
Wir behalten uns im Interesse eines gesicherten Reiseablaufes vor, selbstgestellte Ausrüstung zu überprüfen und ggf. zurückzuweisen. Ist die Ausrüstung trotz Abmahnung am Reisetag unvollständig oder mangelhaft, sind wir berechtigt, im Interesse der Reisegruppe von einzelnen Reiseleistungen abstand zu nehmen, wenn es die Sicherheit erfordert. Es erwachsen daraus keinerlei Ersatzansprüche.
12. Rauchverbot
Während der Reise besteht aus Umwelt-, und Brandschutzgründen ein unantastbares Rauchverbot.
13. Die Unwirksamkeit …
… einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit derselben und des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand...
...bei gesetzlichen Differenzen ist Eisenach